Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Anmeldung

Die Anmeldung für einen Lehrgang erfolgt schriftlich oder elektronisch. Mit dem Abschicken der Anmeldung anerkennt der/die Teilnehmende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzbedingungen, Die Datenschutzbedingungen zur Lernplattform und die Nutzungsbedingungen zur Lernplattform. Die Anmeldungen werden durch Schweizer Bildung GmbH schriftlich bestätigt. Spätestens zwei Wochen vor dem Beginn des Lehrganges wird den Kursteilnehmern die Informationen zum Lehrgang und die Rechnung für die Dienstleistung per Post zugestellt.

2. Durchführung

Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist die Schweizer Bildung GmbH berechtigt, die Lernveranstaltung aufzuschieben. Die Aufschiebung bedarf jedoch einer gegenseitigen Zustimmung von Schweizer Bildung GmbH und dem Teilnehmer. Im Falle einer Aufschiebung erhält der Teilnehmer das kostenlose Nutzungsrecht für das E-Learning für das Selbststudium und Vorbereitung bis zum Lehrgangsstart.

3. Unterbruch

Mehrsemestrige Lehrgänge können zwischen den Semestern beliebig lang pausiert werden. Damit der Lernfortschritt nicht verloren geht, bleibt das Nutzungsrecht des Teilnehmers für das E-Learning beim Unterbruch bestehen. Der pausierende Teilnehmer ist jedoch verpflichtet, die Lizenzgebühr für das E-Learning während des Unterbruchs zu begleichen.

4. Austritte

Ein Austritt aus einem Lehrgang, welcher mehrere Semester dauert ist jeweils auf Ende eines Semesters möglich. Die fristgerechte Kündigung muss per Einschreiben zwei Monate vor Semesterende erfolgen.

Bei einem Austritt aus einem laufenden Semester besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung der Kosten. Auch Teilrückerstattungen sind ausgeschlossen. Wählt der Kunde die Zahlung in Raten (z.B. 6 x CHF 695.-) muss dieses fristgerecht bezahlt werden. Schweizer Bildung GmbH hält sich vor, bei grobem Zahlungsverzug sowie mehrmaligem Mahnen, mit einem Betreibungsbegehren die gesamte Summe einzufordern.

Der Lehrgang zu Teamleiter/Teamleiterin dauert ein Semester. Ein Austritt ist möglich, wobei kein Anspruch auf die Rückerstattung der Kosten besteht. Auch Teilrückerstattungen sind ausgeschlossen. Wählt der Kunde die Zahlung in Raten (z.B. 6 x CHF 695.-) muss dieses fristgerecht bezahlt werden. Schweizer Bildung GmbH hält sich vor, bei grobem Zahlungsverzug sowie mehrmaligem Mahnen, mit einem Betreibungsbegehren die gesamte Summe einzufordern.

5. Abmeldungen vor Lehrgangsbeginn

Bei Stornierungen bis sechs Wochen vor Lehrgangs- oder Seminarbeginn werden 30% der Lehrgangs-/Kurskosten fällig; bei weniger als sechs Wochen vor Lehrgangs-/Kursbeginn wird der gesamte Betrag fällig.

Wählt der Kunde die Zahlung in Raten (z.B. 6 x CHF 695.-) muss dieses fristgerecht bezahlt werden. Schweizer Bildung GmbH hält sich vor, bei grobem Zahlungsverzug sowie mehrmaligem Mahnen, mit einem Betreibungsbegehren die gesamte Summe einzufordern.

Die Abmeldung muss fristgerecht, sechs Wochen per Einschreiben erfolgen.

6. Kündigung

Wenn ein Teilnehmer den Lernprozess für die anderen Teilnehmenden massiv stört oder sogar verunmöglicht, kann die Schweizer Bildung GmbH diese Person nach Abmahnung oder umgehend aus dem Präsenz- bzw. allen Gruppenaktivitäten ausschliessen. Die Lernmöglichkeit mit E-Learning bleibt jedoch bestehen. Bei groben Zuwiderhandlungen behält sich Schweizer Bildung GmbH das Recht vor, mit einer schriftlichen Begründung den Bildungsvertrag fristlos kündigen. Ein Recht auf Rückerstattung des Kursgeldes besteht nicht. Auch Teilrückerstattungen sind ausgeschlossen.

Bei einem groben Zahlungsverzug kann die Schweizer Bildung GmbH nach einer Verwarnung den Bildungsvertrag mit einer zweimonatigen Frist auf Ende eines Semesters künden. Schweizer Bildung GmbH ist jedoch stets bemüht, auch in einer ausserordentlichen Situation mit dem Kunden eine gemeinsame Lösung zu suchen.

7. Prüfungszulassung

Über die Zulassung zur Eidgenössischen Prüfung entscheiden die jeweiligen Prüfungskommissionen. Der Teilnehmende ist verpflichtet, sich selbstständig und selbstverantwortlich vor Anmeldung eines Lehrgangs über die Prüfungszulassung bei der jeweiligen Prüfungskommission zu informieren.

8. Zahlungen

Die Zahlung der Lehrgangs-/Kursgebühren ist bis spätestens zwei Woche vor Kursbeginn zu leisten. Die Semesterkosten enthalten die Kosten für den ausgeschriebenen Lehrgang inklusive Lehrmittel. Externe Aktivitäten wie z.B. Exkursionen sowie externe Prüfungen oder erforderliche Sprachzertifikate gehen zu Lasten des Kursteilnehmers.

Lehrgänge können vollständig, semesterweise oder in Raten gezahlt werden. Bei der Zahlung in Raten wird eine Umstandsgebühr von 5% auf die Semesterkosten erhoben und bei der vollständigen Zahlung ein Preisnachlass von 5% gewährt.

Bei Zahlungsverzug werden folgende Gebühren erhoben: 1. Mahnung CHF 0.-, 2. Mahnung CHF 30.-. Ab der 2. Mahnung werden Verzugszinsen von 5 % erhoben.

Als Zahlungsmethode wird ausschliesslich die Bank-/Posteinzahlung mit Rechnung verwendet.

Wählt ein Teilnehmer als Rechnungsadresse seine Firma, bleibt er bis zur vollständigen Zahlung, solidarisch haftend für den gesamten Betrag.

9. Versicherung

Die Schweizer Bildung GmbH hat eine umfängliche Betriebshaftpflichtversicherung für den Schulbetrieb. Alle Dozenten und Mitarbeiter sind währen des Schulbetriebes im Versicherungsschutz eingeschlossen. Eine Deckung für einen Schaden durch die Teilnehmenden kann intern geprüft werden. Die Teilnehmenden sind für eine eigene Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter, Kranken und Unfallversicherung verantwortlich.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Baden.

Anwendbar ist das schweizerische Recht.

Wettingen, 05. Februar 2024